Re: Feuchteschaden


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Abgeschickt von Maria am 20 August, 2006 um 12:52:38

Antwort auf: Feuchteschaden von Clematis am 13 August, 2006 um 19:55:11:


Hallo Clematis,

wenn er den Schaden hat reparieren lassen, darf er in der Tat annehmen, dass der Mangel behoben ist. Da der mangel aber immer wieder kommt udn es auch wirklich nass zu werden scheint, liegt Euer Haus wohl im Grundwasser. (Oder ist es erst einige Jahre alt und liegt im Bereich von kurzfristig anstauendem Sickerwasser innerhalb der ehemaligen Baugrube?) Wenn der Mangel also immer wieder bei erhöhtem Grundwasser auftritt, so kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten des Handwerkers, der mit der Mangelbehebung beauftragt war, nicht korrekt ausgeführt wurden. Dann ist dieser womöglich noch in der Gewährleistungsfrist und ihr könnt ihn belangen. Was sagt denn Euer Gutachter dazu? Der sollte hierzu ausgebildet sein, um eine korrekte Aussage zu treffen, denn er kennt sicherlich inzwischen die Termine der Schadensfälle und der Sanierung.

Gruß
Maria
Freie Architektin und Bausachverständige





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