Re: Frist bei Wasserschaden


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Abgeschickt von G.H. Riedel am 27 Februar, 2005 um 18:52:20:

Antwort auf: Frist bei Wasserschaden von Gerhard am 24 Februar, 2005 um 21:12:15:

Hängt davon ab: Bauvertrag nach BGB oder VOB abgeschlossen ? Und die gesetzliche Regelung hindert die Vertragsparteien nicht, die Gewährleistungsfristen und dergleichen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu modifizieren. Lesen Sie mal Ihren Bauvetrag. Eine zu kurz bemessene Nachfrist läßt sich durch eine sicherheitshalber großzügig bemessene Frist vermeiden. 4 Wochen sollten in den meisten Fällen reichen und das per Einschreiben mit Rückschein, da man notfalls damit Beweis erbringen kann.




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