Re: Feuchteschaden


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Abgeschickt von Clematis am 21 August, 2006 um 10:58:12:

Antwort auf: Re: Feuchteschaden von Maria am 20 August, 2006 um 12:52:38:

Hallo Maria,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Frage ist für uns, darf der Verkäufer einen solch erheblichen Feuchtigkeitsschaden beim Verkauf verschweigen, auch wenn er ihn reparieren hat lassen und annimmt, dieser sei behoben.Darf der Verkäufer behaupten, mit dem Haus ist alles total O.K.?
Noch dazu ist der Schaden ja nun nicht behoben. Der Verkäufer hat nur angenommen oder gehofft, es sei alles O.K. Er hatte keine Garantie vom Handwerker. Beim Autoverkauf darf man einen Unfall ja auch nicht verschweigen, auch wenn er repariert wurde.
Tja, alles ziemlich verworren.
Liebe Grüße
Clematis




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