Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von herbie am 21 August, 2006 um 14:50:00

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von Dirk Baumeister am 21 August, 2006 um 14:16:15:

ok, vielen Dank.
Sind die alten LBO noch erhältlich bzw. kann man die irgendwo runterladen?

: Was rechtmäßig auf einer alten gesetzlichen Grundlage errichtet wurde hat auch heute Bestandsschutz. Der Teufel sitzt im Detail! Voraussetzung ist, dass das errichtete Gebäude "rechtmäßig" errichtet wurde. Diese Rechtmäßigkeit muß im Zweifel der Bauherr oder jetzige Eigentümer durch Nachweis der Baugenehmigung beweisen. An dieser Stelle mein gern wiederholter Hinweis: "Vor dem Kauf alte Genehmigungen zeigen lassen!"
: Der Rückbau von nicht rechtmäßig gebauten Gebäuden ist auch nach langjährigem Bestehen der Gebäude möglich. In Einzelfällen kann/muss von einer Abrissverfügung abgesehen werden.

:
: : Hallo,
: : nach der aktuellen LBO Baden-Württemberg gilt entlang der Nachbargrenze eine maximale Grenzbebauung von 9m. Was aber, wenn die Grenzbebauung weit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte und 9m übersteigt? Kann die Baubehörde dann veranlassen, das Gebäude auf 9m "zurückzubauen"?
: : Gibt es Regelungen für Bebauungen, welche nach altem Baurecht zulässig waren und nach neuem nicht mehr sind?





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