Re: Wintergarten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 August, 2006 um 21:52:18

Antwort auf: Wintergarten von Stefan N. am 23 August, 2006 um 15:18:07:

Die Zulässigkeit von Fenster in einer Grenzwand ist schon aus brandschutztechnischen Gründen ohne Zustimmung und Baulast auf dem Nachbargrundstück nicht vorstellbar. Bei einer Doppelhaushälfte wäre eine Grenzbebauung des Wintergartens ohne Fenster an der Grenze mit einer Anbaubaulast, d. h. der Nachbar verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger bei einem Anbau so anzubauen, wie der andere Nachbar es vor gemacht hat, denkbar.

: Hallo,
: mein Haus und das meines Nachbarn stehen beide auf der Grenze, quasi Giebel an Giebel. Nun will mein Nachbar direkt über seinem Haus einen Wintergarten bauen. Dieser soll auch auf der Grenze stehen. Die Wand des Wintergartens, die auf der Grenze steht, soll normale Fenster erhalten, die der Nachbar dann direkt zu meinem Grundstück hin öffnen kann.
: Darf der Nachbar das, wenn ich mein Einverständnis verweigere?
: Gruß Stefan





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