Re: Terassenüberdachung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 August, 2006 um 17:28:55

Antwort auf: Terassenüberdachung von Sammy am 27 August, 2006 um 16:11:43:

Die Überdachung ist eine bauliche Anlage und muss bei der Gemeinde beantragt werden. Für den Antrag brauchen Sie einen Entwurfsverfasser, der die Zulässigkeit ganz konkret an Ihrem Objekt klären kann und muss.

Die größere Tiefe dürfte in den meisten Fällen ohne die Zustimmung des Nachbarn nicht möglich sein. Hier sollten Sie vorab Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde halten, die Ihnen dann auch die vielen weiteren möglichen Regelungen und Festsetzungen für das genaue Grundstück benennen und erklären kann.

: Ich besitze ein Doppelhaushälfte mit einem großen Grundstück hinter dem Haus. Vor einigen Jahren hat mein Nachbar einen Anbau an das Haus nach hinten angebaut.Dieser Anbau ist auf der Grenze gebaut und wurde von mir auch genehmigt. Mein Nachbar nutzt das Flachdach des Anbaus als Terasse und kann diese vom bestehenden Wohnhaus aus betreten. Nun habe ich selbst einen Anbau in der gleichen Form wie mein Nachbar gebaut. Ebenfalls Grenzbebauung Also beide Anbeuten stehen nun Wand an Wand. Auch ich nutze den Anbau als Terasse. Nun möchte ich gerne diese Terasse auf einer Fläche von 6x6 Metern überdachen. Darf ich das ohne eine Gehnemigung des Nachbarn? Es handeld sich hierbei um eine Konstruktion aus Feuerverzinktem Stahl und Skobalit Dach. Mein Nachbar hat ebenfalls so eine Überdachung, aber nur 6 Meter breit und 3,5 m lang. Ich möchte nun 6x6m überdachen.Beide Überdachungen würden dann entlang der Grenze verlaufen, jeder auf seiner Seite.

: Ich bitt um Antwort
: Vielen Dank im voraus!!!!!!





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