Re: Genehmigung Swimmingpool, Genehmigung Gartenhaus???


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 August, 2006 um 17:31:01

Antwort auf: Genehmigung Swimmingpool, Genehmigung Gartenhaus??? von dhivehi am 27 August, 2006 um 16:38:37:

Beide Fragen sind ohne weitere Kenntnisse (B-Plan, textliche Festsetzungen, Größe und Bebauung des Grundstücks usw.) nicht zu beantworten. Vorab kann in einem Gespräch mit der Genehmigungsbehörde oder einem Architekten geklärt werden, ob Aussicht auf Genehmigung besteht und welche Auflagen erfüllt werden müssten.

: Hallo

: Wir wollen gleich Zweierlei wissen:
: Darf ich auf einem Grundstück in Baden Württemberg direkt auf die Grenze zum Nachbarn ein Gartenhaus der Größe 4 Meter Länge, drei Meter Breite, 2,8 Meter Höhe bauen ohne Genehmigung und ohne dass der Nachbar etwas dagegen haben kann?
: Dürfen wir ebenso ein Swimminpool der Größe 3m Breite mal 4 Meter Länge und ca 1,2 Meter Tiefe im Abstand zum Nachbarn von 1 Metern errichten, ohne Baugenehigung und ohne dass der Nachbar etwas dagegen haben kann?

: Vielen DANK im Voraus!





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