Re: Terassenüberdachung


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Abgeschickt von Sammy am 27 August, 2006 um 18:20:01:

Antwort auf: Re: Terassenüberdachung von Dirk Baumeister am 27 August, 2006 um 17:28:55:

Ich darf aber doch entlang der Terassen Grenze eine Mauer errichten von max.2 Metern höhe , und der gesamten Terassenlänge, oder?
Wenn ich das machen werde, dann soll meine Überdachung den Nachbarn doch gar nicht mehr interesieren


: Die Überdachung ist eine bauliche Anlage und muss bei der Gemeinde beantragt werden. Für den Antrag brauchen Sie einen Entwurfsverfasser, der die Zulässigkeit ganz konkret an Ihrem Objekt klären kann und muss.

: Die größere Tiefe dürfte in den meisten Fällen ohne die Zustimmung des Nachbarn nicht möglich sein. Hier sollten Sie vorab Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde halten, die Ihnen dann auch die vielen weiteren möglichen Regelungen und Festsetzungen für das genaue Grundstück benennen und erklären kann.





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