Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 August, 2006 um 16:51:41

Antwort auf: Abstandsflächen von S. Kürzinger am 28 August, 2006 um 09:59:53:

VOR dem Kauf eines alten Hauses sollte meines Erachtens generell geprüft werden, was mit welcher Nutzung überhaupt rechtmäßig auf einem Grundstück steht. Alleine das Vorhandensein eines Gebäudes ist keine Garantie für die Legalität, selbst wenn es mehrere Jahrzehnte in dieser Form genutzt wurde.

Den erwähnten Hinweis auf die Übernahme von Abstandflächen wäre für mich ein Alarmsignal. Wessen Abstandflächen sind nicht eingehalten? Warum? Sind diese überhaupt erforderlich? Wie nachzuweisen? Welcher Aufwand (Kosten, Zeit) ist damit verbunden? Ist die Teilung korrekt erfolgt? Kann der Grundstückszuschnitt so verändert werden, dass keine Baulasten erforderlich sind? ... und, und, und.

Eine professionelle Prüfung der bestehenden Situation, eine Analyse der Potentiale eines Grundstücks und die Auswertung mit anschließender Beurteilung der Eignung für die persönlichen Wünsche und Ziele des Käufers gehört meines Erachtens zu den Grundlagen einer Kaufentscheidung. Immerhin verschuldet sich der Bauherr in der Regel über die nächsten 20 - 30 Jahre mit dieser Entscheidung. Der Nachweis der Legalität sollte durch den Verkäufer erbracht werden können und durch den Käufer, sofern erforderlich mit fachlicher Unterstützung, genauestens geprüft werden. Die Kosten für die Prüfung sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten vernachlässigbar.


: Hallo,

: wir möchten ein altes Haus kaufen. Jetzt haben wir den Entwurf vom Notar bekommen, da steht wir könnten uns mit dem Bauamt in Verbindung setzen wegen einer Abstandsflächenübernahme. Jetzt ist es ja so, dass das Haus das wir kaufen wollen das älteste Gebäude ist, die Nachbarhäuser sind erst vor kurzem gebaut worden.Können wir da trotzdem Probleme wegen eines fehlenden Abstandes bekommen?

:
: Schonmal Danke für die Antworten!!!





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