ANBAU AN EIN MEHRFAMILIENHAUS - ABLEHNUNG WEGEN NACHBAR


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Abgeschickt von Stefan Schnell am 28 August, 2006 um 20:43:09

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Wir haben uns dazu entschlossen, an unser Zwei- familienhaus anzubauen. Unser Grundstück ist ein Eckgrundstück und grenzt somit an zwei verkehrsberuhigte Strassen. Da für die eine Strasse des Strassenzuges ein sogenannter Fluchlinienplan existiert, ist es lt. Stadtplanungsamt nicht möglich, die Fluchtlinie zu überschreiten. Aufgrund dessen hat der Architekt eine andere Zeichnung angefertigt. Lt. dem Stadtplanungsamt sei es möglich die Fluchtlinie der anderen Strassenseite mit Hilfe einer Sondergenehmigung zu überschreiten.

Der Bauanfrage wurde eingereicht und der Antrag hatte alle entsprechenden Stellen durchlaufen. Es gab keine Einwände seiten des Bauamtes. Da wir die Baugenehmigung noch nicht erhalten hatten, haben wir erneut beim Stadtplanungsamt nachgefragt. Die zuständige Sachbearbeiterin des Stadtplanungsmates sagte uns, dass es keine Probleme geben würde und Sie den Antrag fertigmachen wird und wir diesen in den nächsten Tagen erhalten würden.

Als wir auf dem darauffolgenden Tag erhalten haben, öffneten wir die Post umgehend. Wir wunderten uns: der Bauantrag wurde abgelehnt. Als wir den Anhörungstermin wargenommen haben wurde uns gesagt, dass ein Nachbar Einsicht in die Akten haben wollte (sein Recht als Nachbar). Wie sich herausstellte, hatte er einen Einwandsschreiben aufgesetzt mit folgender Aussage:

Falls das Stadtplanungsamt uns die Genhemigung für die Überbauung der Fluchtlinie erteilen würde, würde er das Amt verklagen, da nach Hessischem Gesetz ein Abstand von 2m von der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Außerdem würde ihm durch den Anbau die freie Sicht auf die ca. 100m entfernte Kreuzung bzw. Strasse versperrt.

Das Stadtplanungsamt sagte nur, dass wir von diesem Nachbarn eine Einwilligung benötigen um so zu bauen zu können. Der geplante Anbau ist mehr als 8m von unserer Grundstücksgrenze entfernt.

Was kann man tun, um den Bauantrag noch nachträglich genehmigen zu lassen. Wir wären auch bereit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Wir sind verzweifelt und hoffen über dieses Forum evtl. Tipps zu dieser Thematik zu erhalten.

Danke!



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