Re: Verbindlichkeit des Bebauungsplans ?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 28 August, 2006 um 22:47:04

Antwort auf: Re: Verbindlichkeit des Bebauungsplans ? von Gast am 28 August, 2006 um 12:18:09:


Falls die innere Einteilung der Straße eine Festsetzung des Bebauungsplanes ist (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gem. § 9 Abs.1 Z. 11 BauGB), ist sie für die Verwaltung bindend. Falls die eingezeichneten Straßenbestandteile nur erläuternd sind und damit keine Festsetzung im Rechtssinne, kann beim Bau von der Einteilung abgewichen werden.



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