Brandwände bei Reihenhäusern


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Abgeschickt von Jens am 29 August, 2006 um 21:12:27

Ist es gem der Bauordnung Rheinland Pfalz zulässig ebi Reihenhäusern (Bj. 1992) auf Brandmauern zwischen den einzelnen Gebäuden zu verzichten. Im konkreten Fall beträgt die Wandstärke zu den Nachbarn lediglich 12cm. Eine Brandmauer ist m.E. jedoch deutlich dicker asl 12 cm.




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