Gesetze und Regelungen zu Wochenendhausgebiet


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Abgeschickt von Asgard am 30 August, 2006 um 16:47:34

Würde gern wissen wollen wie es auf Wochenendgebiet mit der (genehmigungsfreien) Bebauung in Brandenburg aussieht!? Laut BbgBO sind bis 50m² genehmigunsfrei. Wie siehts aber mit Grenzabständen etc aus? Bei der geringen Größe ist das Einhalten der 3(?)m ja niemals möglich. Gilt die Genehmigungsfreiheit nur für "richtige" Grundstücke oder auch für eine einzelne gepachtete "Parzelle" eines Grunstücks?
Hoffe jemand kann helfen.



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