Re: Gesetze und Regelungen zu Wochenendhausgebiet


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Abgeschickt von Asgard am 31 August, 2006 um 00:20:27

Antwort auf: Re: Gesetze und Regelungen zu Wochenendhausgebiet von Martin am 30 August, 2006 um 18:31:46:

Genehmigungsfreiheit für das Haus nach §55 besteht. Ist unter 50m², unter 4m Höhe ,etc. Allerdings ist das Grundstück nicht "selbstständig". Es ist eine Parzelle auf Pachtland also mehrere Parzellen bilden ein "richtiges" Grundstück. Ist §55 nun pro Parzelle oder pro Grundstück anzuwenden? Die einzelnen Parz. sind auch im B-Plan eingezeichnet. Möchte nun bestehendes Haus entfernen und Neues aufbauen. Am Besten erst neu bauen dann abreißen.Möglich? Nur bei der Größe der Parzelle (300m²) ist es sehr schwierig Abstände einzuhalten. Da wo das neue Haus hin soll ist es 13m breit und das Haus etwa 11m. bleiben noch zwei. Machbar? Gibts hoffentlich Sonderregelungen!? Gruß, Asgard





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