Re: Sichtschutz 2,2m hoch aus Holzelementen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 September, 2006 um 18:26:49

Antwort auf: Re: Sichtschutz 2,2m hoch aus Holzelementen von b.zins architekt nbg. am 02 September, 2006 um 12:27:57:

In NRW und anderen Bundesländern (außer Bayern) wären die 9,0 m Garage an einer Grenze und Einfriedungen bis 2,0 m Höhe noch zulässig sofern der Bebauungsplan nichts anderes vorschreibt - bitte in der jeweiligen Landesbauordnung nachprüfen.

: : Hallo zusammen.
: : mein Nachbar hat hinter seine auf Grenze stehende, 9 m lange Garage einen 8 m langen und 3m hohen Schuppen mit 1 m Abstand zur Grenze aufgestellt. Um nicht immer auf diesen Scuppe zu blicken, habe ich einen 2,3 m hohen und 6 mm langen Sichtschutzzaun aus Holzelementen auf meiner Seite dicht an der Grenze aufgestellt, der inzwischen voll mit Efeu bewachsen ist.
: : Nun setzt mein Nachbar den Schuppen auf einen Grenzabstand von 3 m zurück, wie es vorgeschrieben ist, und verlangt nun von mir, den Sichtschutz auf 1.60 m Höhe zu reduzieren. Frage: Muß ich das tun??
: : mfG
: : H.Müller

:
: hallo herr müller,
: grundsätzlich garage nur nach art. 7 absatz 4 :
: auf grenze max länge 8 m, wenn nutzfl. max. 50 m2.
: 8m gelten für alle grenzbebauungen von schuppen und garagen auf einer grenzsite in summe.
: höhe der garage max. 3 m im mittel.
: d.h. garage zu lang.

: art. 63(6)a) mauern und einfriedungen max 1,80m, wenn nicht trennwand zwischen reihen- oder doppelhäusern, dort hmax.=2m lmax.=4m ab gebäudeaussenwand.
: d.h. trennwand zu hoch (50 cm, länge unerheblich.

: vielleicht würde könig salomon sagen: 1 m von garage abschneiden, 50 cm von zaun abschneiden, oder ....?





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