Re: Bedeutung Begriff Vollgeschosse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 September, 2006 um 13:35:21

Antwort auf: Re: Bedeutung Begriff Vollgeschosse von Susanne am 04 September, 2006 um 07:56:04:

: Herzlichen Dank für die Antwort. Wir werden also nun verstärkt Bebauungspläne einsehen müssen. Kann ein "volles" Gewerbe nicht evtl. auch durch zwei nebenberufliche gewerbliche Tätigkeiten erreicht werden ?

Den Bebauungsplan sollte man grundsätzlich einsehen, bevor man ein Grundstück kauft. Zusätzlich sollte man sich den Bebauungsplan auch noch ausführlich erklären lassen!

Die gewerbliche Nutzung muß in der Fläche üblicherweise den Schwerpunkt der Grundstücksnutzung ausmachen. Im Zweifel hilft eine Bauvoranfrage zur Erlangung einer (auch für die Gemeinde) rechtsverbindlichen Aussage.



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