Re: Brandwände bei Reihenhäusern


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Abgeschickt von J.Happel am 05 September, 2006 um 12:05:00:

Antwort auf: Brandwände bei Reihenhäusern von Jens am 29 August, 2006 um 21:12:27:

: Ist es gem der Bauordnung Rheinland Pfalz zulässig ebi Reihenhäusern (Bj. 1992) auf Brandmauern zwischen den einzelnen Gebäuden zu verzichten. Im konkreten Fall beträgt die Wandstärke zu den Nachbarn lediglich 12cm. Eine Brandmauer ist m.E. jedoch deutlich dicker asl 12 cm.

Das wäre sehr wenig. Schlechte Bauqualität. Beim Bauamt nachfragen, ob das legal ist, sonst zahlt am Ende die Versicherung nicht, wenn Sie die Wand nicht zusätzlich gegen Brand schützen.




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