Abgeschickt von Mara am 05 September, 2006 um 12:07:48
Antwort auf: Swimming-Pool in Hessen an der Grundstücksgrenze von H.Eckel am 28 August, 2006 um 12:17:44:
: Habe die Info erhalten, das ein Swimming-Pool mit 32 cbm, der nicht übermässig aus dem Erdreich herausragt in Hessen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfte?
: Ein Bebauungsplan wegen nicht überbaubarer Flächen existiert nicht.
: Stimmt das und wenn ja - was kann ich als betroffener Nachbar hiergegen ansonsten unternehmen?
: Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!!
Beim Bauamt nachfragen welche §§ und zur Kontrolle selbst in der Landesbauordnung nachlesen. Haben Sie schon in der HBO / Hessischen Bauordnung nachgeschaut ???