Re: Überschreitung der garantierten Bauzeit !


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 September, 2006 um 14:40:31

Antwort auf: Überschreitung der garantierten Bauzeit ! von melanie witt am 08 September, 2006 um 14:29:40:

Ich würde mir an Ihrer Stelle umgehend einen höchst kompetenten Anwalt suchen, der Ihre Verträge prüft und sich zumindest die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehält.

: Im vergangenen Jahr kauften wir eine DHH in HH. Der Bauwerksvertrag sagte aus, daß es eine "garantierte Bauzeit" von 7 Monaten ab Grubenaushub gäbe. Der Grubenaushub war am 26. März 2006 vollzogen (meiner Ansicht nach gibt es ja auch eine Baubeginnsanzeige, die dieses bestädtigt). Leider arbeitete der Bauträger nicht sehr regelmäßig am Haus und bediente mit wenigen Arb.-Kräften noch weitere Baustellen. Nunteilte er und mündlich vor 4 Wochen mit, daß er die garantierte Bauzeit (sprich Abnahmetermin 26.Okt.2006) nicht einhalten könne und uns auf den 15.11.vertrösten müsse. Gestern kam die Ansage, daß auch dieses nichts werde, denn die Fensterproduktion liefe stockend (alle würden renovieren wegen Mwst.-Erhöhung etc.,blablabla)und da das Haus ohne Fenster nicht auszubauen wäre, würde es evtl. nicht mehr klappen in diesem Jahr !!!!
: Dadurch passiert folgendes : Wegfall der Eigenheinzulage (2050 Euro pro Jahr / / J. lang !!!)
: 3% mehr Mwst. aud den Bau und alles,was nicht angeschafft werden kann, da keine Stellflächen etc.
: Doppelte Miete (in alter Whg, /Rate für das Haus).
: Was können wir blo tun, wer trägt den Schadensersatz für die erhöhten Kosten, Wegfall Eig.-H.-Zul., Miete usw. ??? Wir sind sehr verzweifelt. Der Bau hätte längst fertig seinkönnen, wo wir doch so einen tollen Sommer hatten. Hilfe erbeten .





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