Re: Überschreitung der Geschossigkeit nach BPlan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 September, 2006 um 20:19:21

Antwort auf: Re: Überschreitung der Geschossigkeit nach BPlan von Thomas am 09 September, 2006 um 15:09:07:

Da sollte der Architekt mal die entsprechende Bauordnung lesen und erläutern was da so möglich ist und was nicht. Schließlich wird er ja dafür bezahlt. Wird er doch, oder?

Falls Sie bei der Auslegung der Bauordnung oder Verhandlungen mit der Behörde Unterstützung suchen, stehe ich gerne zur Verfügung.

: Ich habe ja einen Architekten, aber der war sich wohl nicht ganz so sicher.
: Da es keine First und Traufhöhe gibt, haben wir überlegt, ob man das Dach so hoch machen kann, wie man möchte. Sprich die vierte Etage unter Berücksichtigung der 75%, damit es kein Vollgeschoss wird. Aber was ist dann mit dem Etagen daüber. Es können durch aus noch zwei weitere werden, da das Gebäude fast 42 Meter breit wird. Kann man dann einfach weitere Etagen erzeugen?

: Danke schon mal





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