Re: Muss Bauvorlageberechtigter den Begriff


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 September, 2006 um 09:20:33

Antwort auf: Muss Bauvorlageberechtigter den Begriff von Carmen am 10 September, 2006 um 01:42:57:

Das muß aber schon ein sehr alter Maurermeister sein ...
Der Bauvorlageberechtigte müsste ja festgestellt haben, dass die Garage genehmigungsfrei ist, wobei ich schon das bezweifeln möchte, und dazu ist die Prüfung der Abstandfläche und damit die Prüfung der mittleren Wandhöhe zwingend erforderlich, da sie Voraussetzung für die Privilegierung im Grenzbereich ist. Es wird bestimmt ein Urteil geben, dass einen solchen Sachverhalt behandelt hat. Die "mittlere Wandhöhe" gehört meines Erachtens zum Grundwissen.

: Hallo zusammen,

: wer kann mir Auskunft darüber geben, ob ein Bauvorlageberechtigter (z.B. Maurermeister) aufgrund seiner Ausbildung und Stellung wissen "MUSS", was der Begriff "mittlere Wandhöhe" bei einer genehmigungsfreien Garage bedeutet und wie diese zu messen ist. Falls dieser Begriff "mittlere Wandhöhe" zum Basiswissen eines Bauvorlageberechtigten gehören sollte, möchte ich gern wissen, wo dies steht.

: Herzlichen Dank für die Antwort(en) im Voraus!

: Gruß Carmen




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