Re: Fenster nach Anbau in einer Brandschutzwand


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Abgeschickt von K.D. am 13 September, 2006 um 09:47:18

Antwort auf: Fenster nach Anbau in einer Brandschutzwand von hoerdtler am 11 September, 2006 um 21:39:50:

Die Fenster in der äußeren Brandwand ohne Baulast wurden sicher im Wege einer Abweichung genehmigt. Dann eigentlich sind Öffnungen nur in inneren Brandwänden zulässig. Der vorhandene Gebäudeabstand von 9m ist hier nicht wichtig. Wichtig wäre das die Freihaltung der nächsten 5m öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert wird. Das ist wohl aber nach den Angaben auszuschließen.

Zur Abweichung gab es dann diese Auflage. Die Auflagen der Bauaufsichtsbehörde auf Anraten eines Architekten zu ignorieren ist fatal. Denn gerade hier hätte man mit der Kontrolle rechnen MÜSSEN. Das hat mit Anschwärzen vermutlich nicht zu tun.
Sicher habt ihr nichts schriftlich vom Architekten, so das ihr die Mehrkosten für die Anschaffung und den Ein- und Ausbau der vorhandenen normalen Fenster nicht durchreichen könnt. Die Kosten für die Brandschutzfenster müssten ja irgendwo einkalkuliert gewesen sein.

Es bleibt nur die drei Möglichkeiten:
- Fenster zumauern
- Brandschutzfenster rein (Hier Zulassung beachten und sie dürfen auch nicht geöffnet werden, weil bei geöffnetem Fenster nützt der ganze Brandschutz nichts)
- doch die 5m Baulastfläche zu bekommen; vergleiche hier " § Brandwände".

Ja, leider liegt das Kind nun durch den gekonnten Wurf des Architekten im Brunnen.




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