Re: Baulastübernahme über den Verzicht auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte


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Abgeschickt von Lutz am 13 September, 2006 um 10:40:45

Antwort auf: Baulastübernahme über den Verzicht auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte von Juliane Heyn-Best am 12 September, 2006 um 16:52:41:

Die Baugenehmigung kriegen Sie auch per Verwaltungsgericht durchgeboxt mein ich. Das wäre ja sonst fast Erpressung also nicht drauf eingehen. Insgesamt eher ein zeichen, dass bis jetzt Lärm entschädigungslos über erlaubte Maße geduldet wurde, was man wohl zukünftig festschreiben möchte. Ab zum Bauanwalt

: Hallo,

: wie verhält es sich baurechtlich in folgendem Fall:

: Ein bestehendes Zweifamilenhaus, dass wie ein Reihenhaus zwischen einer städtischen Galerie und einem privaten Veranstaltungsraum in einem denkmalgeschützten Ensamble liegt, soll wegen Verfall abgerissen werden. Der Abriss wird vom Denkmalamt gutgehießen, wenn das Haus wieder mit den gleichen Umrissen gebaut wird. Da das Grundstück nach den Anforderungen nach §34 bebaut werden kann, möchte die Stadt aber nur einen Bauantrag genehmigen wenn eine Baulast mit folgendem Inhalt übernommen wird:

:
: "I. Erklärung des Grundstückseigentümers (Baulastübernehmer):

: Ich bin Eigentümer des Grundstücks XXX.

: Ich übernehme zugunsten des Grundstücks XXX für mich und meine Rechtsnachfolger die Verpflichtung:

: Es ist mir bekannt, dass sich das auf meinem Grundstück Flst.-Nr. 135 vorhandene und nach Abriss geplante neue Wohngebäude direkt angrenzend zum Waggisschopf und zum Stapflehuus befindet und in unmittelbarer Nähe zum Lindenplatz liegt und dass hier verschiedene Veranstaltungen stattfinden, wie z. B. Baccusfest, Herbstfest, Weihnachtsmarkt, Narrenbaumsetzen und Buurefasnachtseröffnung und insbsondere das Vereinshaus Waggisschopf häufig für entsprechende Veranstaltungen auch in den Abendstunden genutzt wird. Außerdem ist mir bekannt, dass im Stapflehuus Konzerte stattfinden und die Räumlichkeiten auch für Geburtstage und Hochzeiten vermietet werden.

: Ich verzichte daher auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet. Gegenüber meinem Grundstück sind nur Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet einzuhalten.

: Der Eigentümer verpflichtet sich, in eventuellen Mietverträgen auf die sich daraus ergebenen Einschränkungen hinzuweisen."

:
: Muss der Eigentümer die Baulast zwingend übernehmen? Stimmt die Aussage, dass sonst ein 2,5 m Abstand zu den Nachbarn eingehalten werden muss, was aber denkmalrechtlich gar nicht geht und somit der Eigentümer gar nicht bauen kann? Könnte die Baulast anders formuliert werden, so dass sie keine Befreiung von der TA-Lärm enthält?

: Danke für Antworten im Voraus





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