Neubau eines EHF im Aussenbereich und Abriss des alten EHF


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Abgeschickt von Sandra am 13 September, 2006 um 11:58:07:

Wir möchten gerne ein EFH auf einem Grundstück bauen auf dem bereits ein baufälliges EFH steht, dieses befindet sich im Aussenbereich des Wohngebietes und ist durch den Kreis Genehmigungspflichtig. Dieser schreibt eine 2jährige Nutzung des Altbaus vor (also wir müssen erst zwei Jahre selbst drin wohnen), bevor ein Abriss erfolgen darf. Gibt es Möglichkeiten dieses Rechtlich zu umgehen? Bisher war das Haus vermietet!




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