Re: Nachbar verbietet Nutzung meines Parkplatzes und Zugang zu meinem Haus


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Abgeschickt von Jojo am 14 September, 2006 um 08:12:53:

Antwort auf: Re: Nachbar verbietet Nutzung meines Parkplatzes und Zugang zu meinem Haus von Marie am 13 September, 2006 um 11:04:34:

Hallo,

also ich wäre da eher vorsichtig. Ihr Mehraufwand fürs Kinder-Schleppen und die Parkplatzsuche muss nämlich in einem angemessenen Verhältnis zum Mehraufwand für Ihren Nachbarn stehen. Sie können also nicht verlangen, dass er täglich morgens um 08:00 die baugrube aushebt, von 12:00 bis 12:15 darin arbeitet, um sie dann um 12:15 wieder zuzuschütten, damit Sie abends Ihr Auto parken können. Nach nachbarrecht müssen Sie solche Arbeiten eigentlich dulden, wenn sie vorher angekündigt wurden.


: : Hallo,
: : auf unserem Nachbargrundstück wird gebaut. Nun ist es dafür erforderlich, den Hang der Grundstücksgrenze abzutragen, so dass wir unseren Parkplatz und den Zugang zum Haus nicht mehr nutzen können,sondern über Umwege zu unserem Haus gelangen müssen.
: : Erst wenn der Rohbau fertig ist, soll uns wieder alles zur Verfügung stehen. Ich habe 3 Kinder und es ist für alle eine Zumutung, den Weg nicht benutzen zu können, ausserdem ist es sogut wie unmöglich, in der Nähe Parkplätze zu finden, so dass ich die 3 Babies unter grosser körperlicher und nervlicher Belastung rumschleppen muss.
: : Kann der neue Bauherr mir meinen Parkplatz und Zugang so lange sperren? Es wird ein grosses Haus, so dass ein Ende der Baumassnahmen nicht abzusehen ist.
: : Was kann ich tun???
: : Vielen Dank für Hilfe

: Sowas geht nicht. Hier wird wohl Ihre Gutmütigkeit ausgenutzt. Setzen Sie dem Bauherren schriftlich mit Einwurfeinschreiben eine Frist von maximal 7 Tagen und gehen Sie dann danach auf dessen Kosten zum Anwalt, der mittels Einstweiliger Verfügung die Sache schnell in die richtige Bahn leiten wird.





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