Re: baumfallgrenze


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Abgeschickt von K.D. am 15 September, 2006 um 06:59:17

Antwort auf: baumfallgrenze von wagner nicole am 03 September, 2006 um 09:36:17:

: wir haben ein wunderschönes grundstück am rande eines waldes, der unter naturschutz steht gekauft.
: uns und unserem nachbarn wurden etliche auflagen auferlegt, unter anderem die vorgeschriebene baumfallgrenze von 20 meter einzuhalten. dadurch war
: unser grundstück sehr eingeschränkt was das bebauen
: betraf. wir haben uns daran halten müssen.
: es existiert ein schmaler streifen grundstück von
: 16 metern hinter uns. dieser liegt komplett in der
: baumfallgrenze.
: der wald gehörte bis vor kurzem noch der stadt, nun einem privatier.
: dieses gründstück will der besitzer nun als bebaubares grundstück durchbringen.
: wie stehen seine chancen???


Ich würde mal zur Bauaufsichtsbehörde gehen und fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das Ihr Nachbargrundstück bebaut wird. Ihre Beschreibung des Problems ist nicht sehr aussagekräftig. Vermutlich liegt Ihr Grundstück in Ortsrandlage und grenzt an den bauplanungsrechtlichen Außenbereich, der zudem auch noch Naturschutz- oder Landschaftschutzgebiet ist. Bei Wald braucht man meistens noch eine Waldumwandlungsgenehmigung nach Landeswaldgesetz.

Die Trauben für eine Bebauung im Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet und Wald hängen im allgemeinen ziemlich hoch.
Aber genaue Auskunft zu diesem speziellen Fall kann hier nur die Baugenehmigungsbehörde geben.




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