Re: Aenderungumfang einer Tektur?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 September, 2006 um 15:01:01

Antwort auf: Aenderungumfang einer Tektur? von Ulf am 15 September, 2006 um 11:11:28:

Hallo Ulf,

der Begriff Tektur bezieht sich doch auf Änderung von Planunterlagen im Verlauf des Antragsverfahren, oder? In diesem Verfahren müssten Sie einen Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur haben, der eine solche Frage beantworten oder klären müsste.

Allerdings ergibt sich aus der Beschreibung schon die Frage, wo denn bei dem nicht geteilten Grundstück zwischen den beiden Häusern eine Grenze sein soll. Da besteht meines Erachtens ein Widerspruch. Und damit entsteht direkt die nächste Frage, da die Garage oder auch der Carport dann kein privilegiertes Vorhaben mehr sein dürfte, kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass es eine Fläche zwischen den beiden Häusern geben soll, in der die Garage zulässig sein sollte.

Konkret kann das aber nur anhand der Pläne nachvollzogen und geprüft werden.

Wie sind denn für das ungeteilte Grundstück die Eigentumsregelungen angedacht? Soll es eine Eigentümergemeinschaft nach WEG werden?

: Hallo, eine Frage:

: Wir sind im Begriff ein nicht real geteiltes Grundstück zu erwerben auf dem 2 EFH gebaut werden sollen. Haus 1 mit Zugang zur Strasse und Haus 2 zurückgesetzt mit einer Zufahrt. Der Ruhe- und Erholungsbereich (Terrasse) ist für Haus 2 zwischen Haus 1 und Haus 2 geplant. Besteht die Moeglichkeit fuer den Bauherrn von Haus 1 die in der Baugenehmigung mit 4m Abstand zur Strasse geplante Garage im Rahmen einer Tektur auch hinter sein Haus (evtl. auch als Carport) auf die Grundstücksgrenze zu Haus 1 zu bauen, obwohl diese damit mitten in den Ruhe- und Erholungsbereich von Haus 2 gestellt werden würde ?

: Über eine Anwort würde ich mich sehr freuen ...

: Ulf





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