Abriss eines alten Hauses, Umgehungsmöglichkeiten des neuen Bebauungsplans


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Abgeschickt von Hahn, Olaf Kilian am 26 Februar, 2004 um 15:29:11

Wir haben Interesse an einem Grundstück, auf dem sich ein noch abzureißendes Haus befindet. Dieses Haus weist eine Grundfläche von ca. 400qm auf und wurde ca. 1920 erstellt.

1968 wurde ein Bebauungsplan erlassen, der für dieses Grundstück nunmehr ein Baufenster von lediglich 15x15m vorsieht. Dieses Baufenster entspricht aber nicht unseren Vorstellungen. Dabei ist nicht die Größe, sondern die Lage des Baufensters das Problem.

Wenn wir das Haus nicht abreißen lassen, sondern sanieren, müssten wir uns nach Angaben des Bauamtes nicht an die neueren Vorgaben von 1968 halten.

Gibt es Möglichkeiten trotz Abriss den neuen Bebauungsplan zu umgehen?

Ab wann muss man sich an den neuen Bebauungsplan halten?



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