Re: Überschreitung der Geschossigkeit nach BPlan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 September, 2006 um 15:41:54

Antwort auf: Re: Überschreitung der Geschossigkeit nach BPlan von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 September, 2006 um 23:12:47:

In NRW ist das Staffelgeschoss das "oberste" Geschoss, alle darunter liegenden sind automatisch Vollgeschosse - nur zur Vermeidung von Missverständnissen seitens möglicher Bauherren.


: hallo thomas...
: es klingt ja traumhaft...........jeder architekt würde "frohlocken"....mit der lösung eines staffelgeschoss können sie viele "geschosse" errichten.
: rufen sie mich gerne an unter:
: 0201-496905
: oder 0177-7-496905
: mfg
: bodo hermann





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