Zahlung bei nicht fertiggstelltem Auftrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Markus am 16 September, 2006 um 20:45:00:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem;

Ich habe für Spenglerarbeiten ein Angebot über 2000€ erhalten, wie die Bauleistung ausgeführt war kam die Rechnung über 3500€

Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt, sondern nur die 2000€ die nach Angebot festgelegt waren.
Die vollständige Leistung war ebenfalls noch nicht erbracht, da die Dichtgummis am Ende der Rohre fehlen
und überstehende KG-Rohre auch nicht eben gemacht wurden.

Jetzt erhalte ich einen Brief vom Rechtssanwalt, das ich noch 14 Tage Zeit hätte die Rechnung zu begleichen usw...

Mein Frage hierzu:

Kann man mir diese restlichen 1500€ überhaupt in Rechnung stellen, wenn

1. Die Bauleistung noch gar nicht vollbracht und somit
auch der Auftrag noch gar nicht beendet

2. Laut Angebot ein Betrag von 2000€ erhoben wurde, dann aber 3500€ verlangt wurde

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Markus




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]