Re: Zahlung bei nicht fertiggstelltem Auftrag


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Abgeschickt von Claudia am 16 September, 2006 um 21:55:46

Antwort auf: Zahlung bei nicht fertiggstelltem Auftrag von Markus am 16 September, 2006 um 20:45:00:

Das Problem ist, Du musst Schreiben. Auf das Angebot eine schriftliche Auftragserteilung, möglichst mit nem Spruch wie, Mehrleistungen sind vor Erbringung separat anzubieten und zu beauftragen. Oder wenigstens Schreiben warum Du nur 2000 zahlst. Du musst ein Mängelprotokoll schreiben und Fristen für die Beseitigung setzen. Dann kannst Du auch ein Einbehalt als Sicherheitseinbehalt deklarien, halt bis zur endgültigen Fertigstellung, die erfahrungsgemäss bei solchen Geschäftsgebaren nie erfolgt. Das ist einer, der lässt das Messer im Schwein stecken.
Zur überschreitung sei gesagt, 20 % einer Kostenschätzung/Angebot rauf oder runter gelten als vertretbar, aber hier ist es auch wieder wichtig welche Art von Vertrag Ihr miteinander habt. Lass Dich von Gegenanwalt nicht einschüchtern, besorg Dir ein guten. Und hol Dir es über die Mängelbeseitigung zurück.




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