Efeu, Klageanträge unzureichend bestimmt.


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Abgeschickt von Zahlmeister am 17 September, 2006 um 21:58:54

Nehmen wir folgenden Fall an:
Jemand hat mit einem Nachbarn Ärger, weil der Jemand´s Grenzwand mit Efeu zuwachsen lässt.
Im Guten hats jemand mehrfach versucht. Auch der Hinweis, wegen der 5 Jahresfrist im Nachbarrecht, nun gerichtlich vorgehen zu müssen, fruchtete nicht.

Jemand klagt, und beantragt in seiner Klageschrift folgendes:
1. Die Beklagte wird verurteilt, den von ihrem Grundstück ausgehenden Bewuchs, Pflanzenreste und Rankgitter an jemand´s Hauswänden und auf dem Dach zu entfernen, und entstandene Schäden zu beseitigen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, künftig Anpflanzungen zu unterlassen, die nicht den Abständen des gültigen Nachbarrechts entsprechen.

Ein Gericht teilt jemand mit, das die beiden ersten Anträge nicht hinreichend bestimmt sind.

Da hat jemand wohl was falsch gemacht. Laie.

Hätte Jemand das wohl besser gemacht?
Dazu braucht man Ahnung,
wie man möglichst detailliert und konkret den Vollstreckungsinhalt erkennen lassen kann.

Hintergrund: [b]Eine Pflanze[/b] (Wilder Wein) wächst schon länger als 5 Jahre, wurde aber bis zum Ableben des Vorbesitzers stets gepflegt und auf max. 10 qm kleingehalten. Neue Mieter haben neue Pflanzen (Efeu und Knöterich) eingesetzt. Die wuchern inzwischen auf 100 qm Wandfläche.



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