Re: Teilung eines best. EFH in zwei DHH


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Abgeschickt von Dunja am 20 September, 2006 um 07:53:16:

Antwort auf: Teilung eines best. EFH in zwei DHH von Kerstin am 18 September, 2006 um 21:37:34:

Soweit ich es weiß, müssen DHHälften jeweils im Grundbuch eingetragen werden und es muss eine Teilungserklärung erstellt werden. Dies wird mit Hilfe eines Notars geregelt. Erst dann wären die Hälften rechtlich getrennt, ähnlich bei Eigentumswohnungen mit Sondernutzungsrecht der Grünfläche. Dann kann/könnte beispielsweise jeder Eigentümer seine Hälfte auch ohne Zustimmung des anderen verkaufen.
Ich hoffe ich konnte einige Anregungen geben.
Gruß
Dunja



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