Re: Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von L-T am 20 September, 2006 um 11:11:00:

Antwort auf: Mängelbeseitigung von MW am 19 September, 2006 um 13:07:40:

: Hallo zusammen,
: an unserem Fertighaus hat der Haushersteller noch einige Mängel bzw. Restarbeiten zu erledigen, weshalb ich ihm die ausstehende Restzahlung bislang verweigert habe. Die Mängel wurden von mir schriftlich angezeigt, jedoch habe ich bislang keine Frist gesetzt. Unter welchen Umständen kann man die Mängel selbst beheben bzw. beheben lassen und dafür entsprechend die Restzahlung einbehalten ?

: Gruß,

: MW


Vorsicht ist geboten. Prüfen Sie welches Vertragsrecht verinbart wurde, ob VOB oder BGB-Werkvertragsrecht. Besser in jedem Fall Frist setzen und Auftragsentziehung mitteilen.




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