Re: Falsche Abrechung der Anschlusskosten Wasser


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Abgeschickt von NDS am 20 September, 2006 um 11:20:08:

Antwort auf: Falsche Abrechung der Anschlusskosten Wasser von Frank am 18 September, 2006 um 10:44:37:

: Hallo,

: ich bin Eigentümer eines Eckhauses. Das Haus liegt mit der Front 13 Meter parallel zur Strasse. Der Zugang erfolgt über einen privaten Dungweg (Eigentümergemeinschaft 32 Reihenhäuser)der in einem Winkel von 90° zur Strasse verläuft.

: Der örtliche Wasserversorger hat zur Berechnung der Anschlusskosten sowohl die Front als auch die Längsseite herangezogen. Somit belief sich die Rechnung auf 2.000 €. Nun hat mich ein Nachbar darauf hingewiesen, dass er (ebenfalls Eigentümer eines Eckhauses) Einspruch erhoben hat und Recht bekommen hat, da der Privatweg nicht herangezogen werden durfte. Kann mir jemand hierzu eine Rechtsgrundlage nennen. Er hat lediglich 1.000 € bezahlt. Bevor ich mich an seine Anwältin wende, um das gleiche für mich zu erreichen und Kosten verursache würde ich gerne etwas Erfahrung sammeln.

: Vielen Dank

: Frank

Rechtsgrundlage ist die örtliche Satzung in Verbindung mit dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz. Einspruch einlegen und auf den anderen Fall verweisen. Anruf zwecks Klärung bringt oft mehr als direkt mit Anwaltskram drohen.



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