Re: priviligiertes Bauvorhaben


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 September, 2006 um 20:17:01

Antwort auf: Re: priviligiertes Bauvorhaben von Schrall Heinz am 20 September, 2006 um 18:02:21:

Im Nachhinein? Nach was?

Grundsätzlich hat die Gemeinde das Recht und die Pflicht Stadtplanung zu betreiben. Der Ablauf ist jedoch eher umgekehrt - erst FNP, dann Bauleitplanung. Im Rahmen der Umsetzung der Bauleitplanung könnte z. B. eine Veränderungssperre (§14 BauGB) beschlossen werden, um die Umsetzbarkeit der Bauleitplanung sicher zu stellen. Dann wäre auch ein Vorhaben, dass den Zielen der Bauleitplanung widerspricht zu verhindern.

: Wäre es möglich, im Nachhinein einen Bebauungsplan nach §30 BauGB aufzustellen und im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 Bau GB eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach vozunehmen. Grundlage wäre ein Entwicklungsvorschlag der Lokalen Agenda 21, mit der Bezeichnung "Sportgarten" und ein Rahmenplan
: zur Vernetzung der Grünräume. Wäre damit der Stall
: zu verhindern?
: MfG Heinz Schrall





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