Re: Stellplatznachweis für gewerbe im ländlichen Gebiet


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Abgeschickt von Sebastian am 21 September, 2006 um 14:08:34

Antwort auf: Re: Stellplatznachweis für gewerbe im ländlichen Gebiet von Ines Seiler am 21 September, 2006 um 11:55:15:

Wie gesagt: Es kommt darauf an, ob der künftige Stellplatzbedarf den heutigen wesentlich übersteigt. Heutiger Bedarf bei 2 Whg = 2 Stpl.

Fragt sich also:
1. Braucht das Gewerbe überhaupt Stellplätze?
(-) wenn kein Kundenverkehr zu erwarten ist und die Nutzungseinheit von einem Hausbewohner genutzt werden soll (ggf. im Antrag klarstellen).

2. Falls ja: Wieviele?
Die Richtzahltabelle der außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift zur BauO hilft dabei (Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW=)
"Gewerbe" ist zu ungenau: Was soll es denn sein? Büro 1 Stpl/30-40 qm Nutzfläche; Verkauf 1 Stpl/30-50 qm Verkaufsfläche ...

3. Ist ggf. Doppelnutzung vorhandener Stellplätze möglich?
Z.B. durch Nutzung der üblicherweise vorhandenen Abstellfläche vor einer der Garagen als "Kundenparkplatz"
(Kann bei kleineren Betrieben toleriert werden, wenn z.B. der Gewerbetreibende einziger Beschäftigter ist und in dem Haus auch wohnt).
Notfalls: Umbau der Garage zu Doppelparkern (würde ich mir aber sparen wollen)...
Alternative: Baulastmäßig gesicherter Nachweis auf einem benachbarten Grundstück, § 51 Abs. 3 BauO NRW (das wird sich der andere Eigentümer aber gut bezahlen lassen).

Das sollten Sie mit dem jeweiligen Bauamt klären.



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