Abgeschickt von Carlo am 29 Februar, 2004 um 11:42:59:
Antwort auf: blockhütte von heidi am 29 Februar, 2004 um 11:04:38:
Viel Spaß beim Lesen der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes! Dort steht alles aufgelistet, was vom Genehmigungszwang befreit ist. Örtliche Besonderheiten wie Denkmalschutz und Baulasten sind natürlich Sache des Einzelfalls.