Re: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo?


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Abgeschickt von Sebastian am 22 September, 2006 um 12:21:59

Antwort auf: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo? von Mueller Fritz am 22 September, 2006 um 09:11:51:

Öffentlich-rechtlich ist die nachträgliche Baugenehmigung (zumindest in NRW) das Mittel der Wahl - sie deckt übrigens bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen gleichermaßen ab.
Manche Bundesländer stellen zwar die Nutzungsänderung von der Genehmigungspflicht frei, verlangen aber dann, dass der Bauherr die materiellen Anforderungen an das Bauvorhaben selbst/eigenverantwortlich einhält. Dann greift die Bauaufsichtsbehörde erst nachträglich, bei Aufdeckung ein.
enn Sie sich nun um die Baugenehmigung bemühen, kann es kann natürlich sein, dass die Wohnung/der Ausbau irgendwelchen aktuellen baurechtlichen Anforderungen nicht genügt (das kann ein guter Architekt vor Ort abchecken).
Typische Probleme im Keller sind im Planungsrecht die Zahl der Vollgeschosse/die evtl. im Bebauungsplan festgesetzte Geschoßflächenzahl sowie im Bauordnungsrecht die Eignung als Aufenthaltsraum (Belichtung), evtl. Brandschutz/Standsicherheit sowie die Wärmedämmung.
Die nachträgliche Baugenehmigung ist in NRW dreimal so teuer wie die vorherige.
Den "Ärger" in Gestalt eines Bußgeldes hat - wenn überhaupt (Verjährung?!) - derjenige, der tatsächlich gehandelt hat, also der Voreigentümer.
Zivilrechtlich lassen sich etwaige Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Forums nicht allgemein beurteilen - da kommt es auf die Formulierung des Vertrages an, eher nicht auf das mündlich nebenbei Gesagte. Grundsätzlich ist das Fehlen einer Baugenehmigung ein Sachmangel. Allerdings kann die Gewährleistung u.U. ausgeschlossen sein, z.B. auch mit Formulierungen wie "gekauft wie gesehen" o.ä.

Als aktueller Eigentümer muß man ein paar Überlegungen anstellen, wenn man einen Schwarzbau behalten will, mehr dazu auf der untenstehenden Seite (Schwarzbauer müssen tapfer sein) bzw. der fehlerhaft verlinkten Seite http://nrw-baurecht.de/baurecht/schwarzbau_bestandsschutz.htm.

Eine sehr ärgerliche Sache!
Gruß
Sebastian



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