Stützmauer an Nachbargrenze


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Abgeschickt von stefan am 22 September, 2006 um 20:02:40

Hallo zusammen,

habe eine Frage zu folgendem Fall:

Zwei Nachbarn bauen auf zwei angrenzenden Hanggrundstücken je ein EFH.

Nachbar A baut auf der höher gelegenen Seite (Grundstück) eine Garage auf die Grundstücksgrenze.

Nachbar B (auf der tiefer liegenden Grundstückseite) baut später sein Haus ca. 2m tiefer als das Niveau der Garage des Nachbarn A.

Nun möchte Nachbar B natürlich sein Grundstück begradigen und die 3m Abstand zwischen Garage und Haus abgraben auf das Niveau der Bodenplatte (also ca. 1,70m Hang abgraben).

Frage1: Ist das überhaupt erlaubt (Nordrhein-Westfalen)?
Frage2: Welcher Nachbar muss die Kosten für die Hangsicherung tragen?

Danke & Gruss
Stefan



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