Re: Haus selbst unterkellert


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Abgeschickt von Kurt am 25 September, 2006 um 11:26:11:

Antwort auf: Re: Haus selbst unterkellert von Dunja am 25 September, 2006 um 10:31:38:

: Betrug ist es dann, wenn das Kind garnicht behindert wäre!
: Alles was man selbst erstellt oder mit Verwandten, ist keine Schwarzarbeit!
: Sie sollten dieser Familie lieber mit Rat und Tat zur Seite stehen, als nach etwas zu suchen, um ihnen Schwierigkeiten zu bereiten!
: Gruß
: Dunja

Moralisch bedenklich sowas, aber ein Sonderbaurecht für Behinderte gibt es nicht. Kellerbau ohne Genehmigung und Statik ? Dann wäre das Bauamt Ihrer Gemeinde zuständig. Überschreitet die Nutzfläche bestimmte Fördergrenzen, dann dem entsprechenden Amt einen Hinweis geben.
Man muss aber schon tief gesunken sein, um sich mit sowas zu beschäftigen. Oder ?

:
: : Hallo!

: : Ich wollte mal eure Meinung hören:

: : Eine Familie hat tragischerweise ein behindertes Kind. Daher haben sie zum Hausbau öffentliche Mittel in Anspruch genommen und dadurch nur ein recht kleines Haus ohne (!) Keller bauen dürfen.

: : Ein paar Jahre später unterkellert der Mann das Haus selbst. Er ist kein Fachmann und hat keine Fachfirma in Anspruch genommen.

: : Das iat doch Scharzbau und außerdem vielleicht auch eine Straftat wie Subventionsbetrug?

: : Danke für eure Meinungen




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