Abtretungserklärung bei Baumängeln


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Abgeschickt von Mareen am 25 September, 2006 um 13:41:37:

Hallo,

ich habe gehört, dass es derzeit zwei Arten der Rechtssprechung gibt was Baumängel anbelangt. Die eine ist wohl der Meinung, dass Baumängel von der WEG eingeklagt werden können und die andere meint, dass die Eigentümer selbst klagen müssen bzw. eine Abtretungserklärung an die WEG von Nöten ist.

Stimmt das so? Was genau bewirkt eine Abtretung?

Vielen Dank!




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