Re: Vollgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 September, 2006 um 19:08:56

Antwort auf: Vollgeschoss von uxele am 26 September, 2006 um 16:26:51:

Die Fläche der Stellplätze gehört nicht zur Geschossfläche des Gebäudes und mit dem Vollgeschossnachweis hätten sie auch nichts zu tun. Wenn es um den Nachweis der einzuhaltenden GRZ geht, dann wären die versiegelten Flächen (Stellplätze, Zufahrten, Nebengebäuden usw.) zur GRUNDFläche hinzuzurechnen um die zulässige Überschreitung nach aktueller BauNVO zu ermitteln.

In welchem Zusammenhang taucht das Problem denn auf?

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: Hallo zusammen,

: mich beschäftigt zu gerade ein Problem hinsichtlich der Definition eines Vollgeschosses (BW). Und zwar ist mir unklar ob die Fläche von Stellplätzen bei einem Gebäude auch als Geschossfläche anzusehen ist(die nur einseitig umschlossen sind) wenn die Stellplätze mit einem Geschoss überbaut werden sollen.
: Ich hoffe ich habe mich einiger maßen verständnisvoll ausgedrückt.
:




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