Re: Grenzmauer >> Zutrittsrecht Nachbargrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2006 um 10:58:03

Antwort auf: Grenzmauer >> Zutrittsrecht Nachbargrundstück von Roland Kania am 27 September, 2006 um 06:22:34:

Nachbarschaftliche Zutrittsrechte sind üblicherweise im Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Gesetze und für den Normalsterblichen relevante Auszüge stehen meist in den Rathäusern, Mieterbund o. ä. zur Verfügung.

www.baumeisterplus.de

: Guten Tag,

: unser Grundstück wird durch eine Grenzmauer (ca. 15 Jahre alt!) vom Nachbargrundstück getrennt! Unsere Seite ist verputzt…die des Nachbarn nicht. Nun kommt es immer wieder vor, dass der Putz Risse über den Winter bekommt. Ein Handwerker meinte es läge an der Feuchtigkeit, welche die Mauer zieht und im Winter gefriert.
: Nun wollten wir die Mauer auch von der anderen Seite Verputzen lassen, was ja auch optische Vorteile für unseren Nachbarn hat.
: Nur…dieser lässt das nicht zu! Ihm gefällt das Aussehen dieser Mauer und er wolle auf keinen Fall Putz daran haben.

: Gibt es für uns eine Möglichkeit, da es ja unsere Mauer ist, trotzdem Zutrittsrecht zu bekommen???

: Vielen Dank
: Roland Kania





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]