Abgeschickt von S. Klein am 27 September, 2006 um 11:25:34
Antwort auf: Gemeinschaftsanlage von Basner am 24 September, 2006 um 15:36:36:
: Hallo wir haben ein Reihenhaus gekauft. Vor unserem Grundstück befindet sich ein Gemeinschaftsgrundstück .Daneben fangen unsere Carports an. In wieweit darf ein anderer Eigentümer ein Fahrradunterstand dort bauen . Müssen alle 8 Eigentümer einstimmig damit einverstanden sein. Würde mich über Antworten freuen
Ein Fahrradunterstand auf Gemeinschaftseigentum setzt das Einverständnis der WEG-Gemeinschaft voraus. Oder ist in der Teilungserklärung dort sowas vorgesehen. Stört das beim Rangieren ? Suchen Sie nach Gegenargumenten. Ob das Einverständnis durch ein Gericht ersetzt werden kann, wenn nicht alle zustimmen, ist eine Frage des Wohnungseigentumsrecht nicht des Baurechts.