Re: Dachgaube


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2006 um 14:30:25

Antwort auf: Dachgaube von Kramer am 27 September, 2006 um 10:50:32:

: Hallo,
: mein Nachbar beabsichtigt auf seinem Dach eine Gaube, Größe ca. 1,40x1,40m zu errichten.Damit könnte er dann direkt in meine 2 Veluxfenster gegenüber auf meinem Dach ca. gleiche Höhe, mit je einem Schlafzimmern dahinter,blicken.Außerdem wäre auch noch meine 1/2 Terasse einzusehen.Grenzabstand 3,50m bei Ihm und ca. 4m bis zum Haus bei mir.Land:Schleswig Holstein.Ist das zulässig?
: Vielen Dank für Rückantwort.


Als gegenüberliegender Nachbar wird er vermutlich bereits die Fenster der anderen Geschosse auf gleicher Höhe einsehen können. Für das Dachgeschoss verhält es sich dann zukünftig genauso. Es ist kaum anzunehmen, dass daraus eine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Die rechtlich erforderlichen Abstände (Abstandflächen) werden üblicherweise im Rahmen der Baugenehmigung geprüft. Sollten Sie also nicht im Zusammenhang mit einer Befreiung oder Abweichung von gesetzlich vorgeschriebenen Abweichungen oder Höhen des Nachbargebäudes angesprochen worden sein, spricht erstmal nichts offensichtlich gegen den Einbau einer Gaube.



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