Re: Zweite Grenzmauer ohne Nachbarzustimmung ???


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Abgeschickt von Sebastian am 28 September, 2006 um 12:20:57

Antwort auf: !!! Keiner einen Rat !!!!! Re: Zweite Grenzmauer ohne Nachbarzustimmung ??? von Klaus am 27 September, 2006 um 20:35:52:

Die Frage ist teils im Zivilrecht und teils im zivilen Nachbarrecht (in NRW: Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW, http://www.recht.nrw.de/) angesiedelt.
Die Mauer steht - was nützt Ihnen die Antwort über das Zustimmungserfordernis?
Als Kernfrage ist doch absehbar, was man jetzt noch machen kann (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands? Schadenersatz? Verkleidung Ihrer Wand nach Ihrem Geschmack?). Diese Fragen werden so weit in die Tiefe gehen, dass eine Antwort im Forum m.E. nicht möglich ist. Da sollten Sie - wenn Sie etwas unternehmen möchten - m.E. anwaltlichen Rat einholen.

Gruß
Sebastian



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