Brandschau §87 bauO


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Abgeschickt von Hans Glücl am 28 September, 2006 um 15:59:08

Hallo zusammen!

in einem 30 jahre alten haus wird aufeinmal (nach 30 jahren Bestand) ein fehlender Fluchtweg moniert. Geht das wenn dort 30 Jahre keine Gefahr für Leib und Leben gesehen wurde? Dürfen Veränderungen oder ähnliches verlangt werden? ICh denke irgendwo müsste es do einen Bestandsschutz geben oder, zumindest solange keine baulichen veränderungen von seiten des eigentümers ausgehen. wie ist eure / ihre meinung dazu?
Gruß
Hans Glück



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