Re: Zweite Grenzmauer ohne Nachbarzustimmung ???


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Abgeschickt von Klaus am 02 Oktober, 2006 um 10:55:41:

Antwort auf: Re: Zweite Grenzmauer ohne Nachbarzustimmung ??? von Sebastian am 28 September, 2006 um 12:20:57:

Hallo Sebastian, ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Mir geht es hier nicht um Schadensersatz oder Wiederherstellung oder der gleichen. Die Frage ist nur... - im Hinblick : das z.B. im Bereich der Grenzbebauung ausserhalb der rechtlichen Bestimmungen nur mit Nachbarszustimmung etwas zu erreichen ist.. hier in meinem Falle eine solche Dreistigkeit gestattet ist ohne baurechtliche Zustimmung. Als der Neubau anstand haben wir unsere Möglichkeit wahrgenommen und die Baupläne des Nachbarn eingesehen--- von dieser zweiten Grenzmauer war nicht die Rede im Gegenteil -- Einfriedung durch Maschendrahtzaun. Eine zweite Grenzmauer ist möglich , - ich weis - aber auf des Nachbars Mauer einfach eine Steinlage aufzumauern ohne die Zustimmung des Nachbars oder diesen zu informieren , ist doch mehr als dreist. Mir gehts eigentlich nur um die Frage.. hätte diese Baumaßnahme nicht die Zustimmung des Nachbarns benötigt ... hätte hier nicht auch eine gewisse Höhe einbehalten werden müssen ? Würde mich über eine Antwort freuen. Gruss Klaus

: Die Frage ist teils im Zivilrecht und teils im zivilen Nachbarrecht (in NRW: Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW, http://www.recht.nrw.de/) angesiedelt.
: Die Mauer steht - was nützt Ihnen die Antwort über das Zustimmungserfordernis?
: Als Kernfrage ist doch absehbar, was man jetzt noch machen kann (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands? Schadenersatz? Verkleidung Ihrer Wand nach Ihrem Geschmack?). Diese Fragen werden so weit in die Tiefe gehen, dass eine Antwort im Forum m.E. nicht möglich ist. Da sollten Sie - wenn Sie etwas unternehmen möchten - m.E. anwaltlichen Rat einholen.

: Gruß
: Sebastian





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