Re: Reihenmittelhaus (Bayern) und Hoehe Zaun


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Abgeschickt von Tietze am 04 Oktober, 2006 um 11:44:14:

Antwort auf: Reihenmittelhaus (Bayern) und Hoehe Zaun von Karl M. am 28 September, 2006 um 10:15:46:

: Servus,

: wie hoch darf bei einem Reihenmittelhaus in Bayern der Zaun/die Abtrennung
: zum Nachbarn maximal sein.

: Ist eine durchgaengige 'Bretterwand' auch ein Zaun oder unterliegt Sie
: anderen gesetzlichen Vorschriften? Ein Zaun hingegen (z.B. Maschendrahtzaun)
: ermoeglicht Sicht zum Nachbarn?

: Wo finde ich die entsprechenden Gesetze (fuer Bayern) bezueglich
: Reihenmittelhaus und Nachbarschaftsrecht?

: Vielen Dank fuer die Hinweise!

: Ciao,
: Karl M.

Fragen Sie bei Ihrer Unteren Bauaufsichtsbehörde nach. Die Frage kann nur beantwortete werden, wenn man den Bebauungsplan eingesehen hat und die sonst übliche Umzäunung kennt. Viel Glück!



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